Kreditversicherung

Problem Forderungsausfall: haben Sie Ihren größten Aktivposten versichert?

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind zunehmend durch Forderungsausfälle und Umsatzeinbußen belastet. Die zunehmende Zahl der Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzen bei den Auftraggebern führt dazu, dass Handwerksbetriebe unverschuldet in den Sog der Insolvenz und des Konkurses gezogen werden.

Die Zahl der Unternehmenskonkurse lag im letzten Jahr bei rund 40.000!
Gerade das Handwerk wird heute bankenseitig kritisch betrachtet, da ein einziger Forderungsausfall heute schnell den Konkurs des gesamten Unternehmens bedeuten kann.
Dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass bei einer Umsatzrendite von z.B. 5 % und bei einem Totalverlust eines Umsatzes von 10.000 Euro der Betrieb einen „neuen“ Umsatz von 200.000 Euro (!) tätigen muss, um diesen einen Verlust wieder vollständig auszugleichen.

Zwar ist bekannt, dass eine Risikoabsicherung durch eine Kreditversicherung vorgenommen werden kann, aber die Betriebe machen hiervon – zum Teil – viel zu wenig Gebrauch, da sie für diese Versicherungslösung nicht genügend sensibilisiert sind. Dabei kann die Beurteilung bei der eigenen Hausbank bereits besser ausfallen, wenn dort bekannt ist, dass der Unternehmer „Vorsorge“ betreibt und die Umsätze absichert. 

Anhand eines konkreten Schadenfalles wollen wir die Vorzüge der Kreditversicherung darstellen:

Einem Fensterbauer entsteht ein Totalausfall über:

Schadensfall - Beispiel

Posten

Wert

Warenwert

25.862,-- €

zzgl. 16% MwSt

4138,-- €

= 30.000,-- €

Abzüglich 30 % SB

9.000,-- €

Entschädigung 70 %

21.000,-- €

Erstattung der MwSt durch FA

4.138,-- €

Gesamtrückfluss

25.138,-- €

Tatsächlicher Ausfall

4.862,-- €

Der Handwerksbetrieb kommt somit auf eine Entschädigungsleistung von rund 83,7 % des Bruttoschadens.

Ein weiterer Hauptnutzen:

Die Kreditversicherung zahlt bereits, sobald die unbestrittene Forderung älter als 2 Monate ist („Nichtzahlungstatbestand“). Es ist also nicht erforderlich, dass der Kunde Konkurs gegangen sein muss. Durch die Nichtzahlung ist der Versicherungsfall eingetreten, die Kreditversicherung leistet an den Handwerksbetrieb und versucht den Betrag selbst einzuziehen, da im Fall der Entschädigung die gesamte Forderung auf die Versicherung übergeht. An eventuellen Regresserlösen ist der Betrieb weiterhin auch noch beteiligt.

Die Kreditversicherung übernimmt daher 3 wesentliche Funktionen:

  • Schadenverhütung: Übernahme von Kreditprüfung/Kreditüberwachung
  • Schadenvergütung: Entschädigung des Forderungsausfalles
  • Schadenminderung: Frühzeitige Regreßmaßnahmen beim Versicherungsfall  („Nichtzahlungs-Tatbestand“).

Man darf natürlich nicht verschweigen, dass durch die Kreditversicherung im eigenen Hause Aufwand betrieben werden muss. Dieser steht aber in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, der den Betrieb trifft, wenn der Schaden erst einmal eingetreten ist.

Die Versicherungsprämie wird nach dem Netto-Umsatz (ohne Barverkäufe und ohne die Umsätze der öffentlichen Hand) berechnet. Tischlereibetriebe zahlen durchschnittlich ein
 ½ % vom Umsatz für diese Police – ein günstiger Preis im Vergleich zu der Möglichkeit, ein existenzielles Risiko unternehmensgerecht abzusichern.