Übergangsregelungen
Das Flexi II-Gesetz hat zum 1.1.2009 die gesetzlichen Grundlagen für Zeitwertkonten erheblich verändert. Bestehende Zeitwertkontenvereinbarungen sind allerdings von den Änderungen unterschiedlich betroffen. Es gilt folgendes:

- Zeitwertkonten, die in Zeit geführt werden, können so weiterbestehen.
- Regelungen, die eine Umwandlung von Guthaben in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung erlauben, behalten ihre Gültigkeit.
- Zeitwertkonten von Geschäftsführern, Vorständen und beherrschenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft können zwar bestehen bleiben, aber nicht weiter angespart werden.
- Die Insolvenzsicherung muss erfüllt sein.
- Die Werterhaltungsgarantie muss gegeben sein.
