Beiträge

Für jeden pflichtversicherten Arbeitnehmer sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Der Beitragssatz für diese Pflichtversicherung beträgt für das Jahr 2012 19,6 Prozent des für die Beitragszahlung maßgebenden Arbeitsentgelts.

Beitragssatz: 19,6 % des Arbeitsentgelts
bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Bezüge sind aber nicht unbeschränkt beitragspflichtig, sondern nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze BBG. Diese Grenze wird alljährlich getrennt nach alten und neuen Bundesländern neu festgesetzt. Sie beträgt für das Jahr 2012 in den alten Bundesländern 67.200 EUR pro Jahr, das sind monatlich 5.600 EUR, in den neuen Bundesländern 57.600 EUR pro Jahr, das sind monatlich 4.800 EUR.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag je zur Hälfte. Den Beitragsanteil des Arbeitnehmers behält der Arbeitgeber vom Gehalt ein und überweist diesen zusammen mit dem von ihm zu zahlenden Beitragsanteil an die Einzugsstelle.