Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Für die Sozialversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung und andere Vorsorgeaufwendungen wie zum Beispiel private Haftpflicht- und Risikoversicherungen oder bis 2004 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen nach altem Recht gibt es zusammen ab 2005 einen separaten Höchstbetrag.

Steuerpflichtige, die ihren Krankenversicherungsschutz nicht vollständig selbst bezahlen müssen, können hierfür einen Höchstbetrag von 1.900 Euro absetzen. Hierzu zählen beispielsweise Arbeiter, Angestellte, Personen mit Beihilfeanspruch oder Rentner.

Für alle anderen Steuerzahler beträgt dieser Höchstbetrag 2.800 Euro.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind. Eine betragsmäßige Deckelung gibt es hier nicht mehr.